Tobias M. Koch

Rechtsanwalt

Koch Tobias

Tobias M. Koch berät Fondsinitiatoren und Fondsmanager sowie Investoren zu rechtlichen und regulatorischen Fragen des nationalen, europäischen und internationalen Rechts im Bereich Investmentfonds und Assetmanagement.

Herr Koch berät insbesondere nationale und internationale Investoren im Rahmen ihrer Fondsinvestments über alle Assetklassen hinweg, vor allem in den Bereichen Private Equity & Venture Capital, Infrastruktur und Debt. Seine diesbezügliche Erfahrung umfasst auch die Prüfung der Zulässigkeit von Investitionen etwa nach der deutschen Anlageverordnung sowie die Beratung von development financial institutions.

Herr Koch verfügt außerdem über Erfahrung in der Beratung von nationalen und internationalen Fondsinitiatoren und Managementteams bei der Gründung, Strukturierung und Umsetzung von Investmentfonds verschiedener Assetklassen, mit einem Schwerpunkt auf inländischen mittelständischen Private-Equity- & Venture Capital Fonds.

Ausbildung

Landgericht Wiesbaden, Zweites Staatsexamen

Georg-August-Universität Göttingen, Erstes Staatsexamen

Anwaltszulassung

Frankfurt am Main

Mitgliedschaft

Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main

Sprachen

Deutsch

Englisch

Tobias M. Koch berät Fondsinitiatoren und Fondsmanager sowie Investoren zu rechtlichen und regulatorischen Fragen des nationalen, europäischen und internationalen Rechts im Bereich Investmentfonds und Assetmanagement.

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