Marc V. Kramer, geschäftsführender Partner am Standort Frankfurt am Main, ist spezialisiert auf Bank- und Kapitalmarktrecht, Investmentrecht sowie Versicherungsaufsichtsrecht. Er berät Investmentfonds, Fondsmanager, Finanzdienstleister und Investoren zu deutschen, europäischen und internationalen rechtlichen und regulatorischen Aspekten des professionellen Asset- und Investment Managements. Insbesondere liegt sein Fokus auf den Anforderungen und Herausforderungen von (regulierten) institutionellen Kapitalanlegern.
Zudem berät Herr Kramer auch umfassend im deutschen und internationalen Sportrecht, hier sowohl Vereine, Clubs, Athleten, Trainer und Agenturen als auch Investoren und Sponsoren.